Geht doch! – Pilotprojekt setzt BIM-basiertes Bauantragsverfahren um


Das Büro Drahtler Architekten, der Lehrstuhl für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität Bochum und die Stadt Dortmund haben gemeinsam erstmals einen BIM-Bauantrag erstellt, eingereicht und beschieden.

Als Bauvorlage reichte Drahtler Architekten dabei statt Plänen im pdf-Format ein umfangreich attributiertes BIM-Modell des neuen Firmensitzes des Bauherrn ein - der Louis Opländer Heizungs- und Klimatechnik GmbH. „Um bis hin zur Berechnung der Stellplätze für Pkw und Fahrräder möglichst alle einzureichenden Vorlagen mit dem Modell abdecken zu können, enthielt dieses alle sonst bei der Antragstellung in Formulare einzutragenden Daten im IFC-Format“, erklärt Professorin Tina Drahtler, Architektin und Prokuristin des Büros Drahtler Architekten. „In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund wurde während des Prüf- und Genehmigungsprozesses dann ermittelt, welche Attribute und Informationen es noch braucht, um den Bauantrag ausschließlich auf Grundlage des Modells möglichst automatisiert prüfen zu können“, so Tina Drahtler weiter.

Der zuständige Mitarbeiter im Baureferat der Stadt erstellte dazu außerdem digitale Vorgaben für seine Prüfung und entwickelte Lösungen, damit alle am Genehmigungsverfahren zu beteiligenden Ämter – wie etwa die Feuerwehr – den Bauantrag in Form des BIM-Modells ebenfalls bearbeiten konnten.

„Da sich die Qualität eines Bauantrags noch vor dessen Einreichung durch automatisierte Prüfungen sicherstellen lässt, wenn dieser als Modell an die untere Baubehörde übergeben wird, beschleunigt sich auch für diese bei einem BIM-basierten Bauantrag das Prüfungsverfahren – beispielsweise dadurch, dass sich benötigte Berechnungen und Auswertungen geometrischer Informationen automatisiert aus dem Modell generieren lassen“, stellt Professor Markus König, Inhaber des Lehrstuhls für Informatik im Bauwesen an der Ruhr-Universität, die Vorteile des modellbasierten Verfahrens heraus. Das setze allerdings voraus, dass auch die Normen und Verordnungen, die ein geplantes Bauwerk erfüllen müsse, in digitaler Form vorlägen, so König weiter. „Gesetze müssen daher künftig so eindeutig formuliert werden, dass sie von Maschinen les- und umsetzbar sind und nicht der Auslegung durch Beamte oder Richter bedürfen“, fordert Professorin Tina Drahtler.

Auch wenn der Standard des Bauantragsverfahrens nach Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes künftig zunächst die digitale und nicht die BIM-basierte Einreichung der Bauvorlagen sein werde, müssten die Anforderungen des BIM-basierten Bauantrags bei der Gestaltung des Baurechts jetzt bereits bedacht und angegangen werden, ergänzt Professor König von der Ruhr-Uni. „Denn Architekten sind so weit. Sie wollen ihre Modelle nicht nur bei der Planung und Umsetzung von Bauwerken, sondern auch bei der Antragsstellung nutzen“, so König.


28.10.2022