EU-Leitfaden hilft Unternehmen bei Verarbeitung nicht personenbezogener Daten


Seit Ende Mai 2019 gelten EU-weit die neuen Vorschriften für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten. Sie ermöglichen es, Daten überall in der EU ohne ungerechtfertigte Beschränkungen zu speichern und zu verarbeiten - damit kommen diesen Vorschriften dem digitalen Planen, Bauen und Betreiben besondere Bedeutung zu. Wie die neuen Vorgaben im Zusammenwirken mit den EU-Datenschutzvorschriften angewendet werden müssen, hat die EU-Kommission in einem aktuellen Leitfaden erläutert. Die darin enthaltenen Leitlinien sollen insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen bei der Anwendung helfen.

„Die heute veröffentlichten Leitlinien schaffen nun vollständige Klarheit darüber, wie der freie Verkehr nicht personenbezogener Daten auf der Basis unserer strengen Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten ablaufen kann“, sagte der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Vizepräsident, Andrus Ansip laut einer Pressemitteilung der EU-Kommission. Weiter heißt es: „Bis 2025 dürfte die Datenwirtschaft 5,4 Prozent des BIP der EU-27 generieren, was 544 Mrd. Euro entspricht. Dieses riesige Potenzial ist jedoch begrenzt, wenn Daten nicht frei zirkulieren können. Durch die Beseitigung von Datenlokalisierungsauflagen geben wir mehr Menschen und Unternehmen die Möglichkeit, Daten und deren Potenzial optimal zu nutzen.“

Zusammen mit der Datenschutz-Grundverordnung‚ die seit einem Jahr gilt‚ biete die neue Verordnung über den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ein stabiles rechtliches und wirtschaftliches Umfeld für die Datenverarbeitung. Für das digitale Planen, Bauen und Betreiben sind die Bestimmungen der nun in Kraft getretenen EU-Verordnung von besonderer Bedeutung, werden doch bei BIM nicht personenbezogene Daten generiert, verarbeitet und gespeichert. Dies geschieht mehr und mehr über Cloud-Anwendungen, die auch grenzüberschreitend genutzt werden.  

Gemäß der neuen Verordnung ist es den EU-Ländern untersagt, Rechtsvorschriften einzuführen, in denen ungerechtfertigterweise vorgeschrieben wird, Daten ausschließlich im Inland zu speichern. Bei der Verordnung handelt es sich um die erste ihrer Art weltweit. Ferner ist es für KMU und Start-ups einfacher, neue innovative Dienstleistungen zu entwickeln, die besten Angebote von Datenverarbeitungsdiensten im Binnenmarkt zu nutzen und grenzüberschreitend tätig zu werden.

Die von der EU-Kommission veröffentlichten Leitlinien enthalten praktische Beispiele zur Anwendung der Vorschriften, wenn ein Unternehmen Datensätze verarbeitet, die sowohl aus personenbezogenen als auch aus nicht personenbezogenen Daten bestehen. Damit wird Klarheit geschaffen, wann immer Datensätze gemischte Daten enthalten. Die neuen Vorschriften können als notwendiges Komplementär zur seit gut einem Jahr gültigen EU-Datenschutzgrundverordnung angesehen werden, die den Schutz personenbezogener Daten regelt. 

Die Leitlinien zu der neuen EU-Verordnung zu nicht personenbezogenen Daten finden Sie über diesen Link.


29.05.2019