Video-Interview zum Online-Zugangsgesetz und BIM


Beim jüngsten BIM-Frühstück in Merseburg (Sachsen-Anhalt) berichtete Sirko Scheffler, Geschäftsführer der brain-scc GmbH, über das Online-Zugangsgesetz und die damit verbundenen Wirkungen. Das Online-Zugangsgesetz ist ein Bundesgesetz und bestimmt, dass ab dem 1. Januar 2023 alle (Verwaltungs-)Leistungen des Staates digital angefordert und eingereicht werden können. Das betrifft somit den Bund ebenso wie die Bundesländer aber auch alle Kommunen.

Insgesamt sind es 575 staatliche Leistungen, die dann für Bürgerinnen und Bürger und für Unternehmen digital abrufbar sein sollen. So soll beispielsweise auch der Bauantrag digital eingereicht werden können. Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat dies schon eingerichtet, der IT-Partner für den Landkreis war die brain-scc GmbH aus Merseburg (Sachsen-Anhalt), die Portalsysteme für Kommunen und Landkreise entwickelt. Über diese können dann Bürger und Unternehmen die entsprechenden Leistungen der Kommune digital anfragen und beantragen. Prof. Dr. Ronny Weinkauf von der Geschäftsleitung der brain-scc erklärt, dass gerade beim Bauantrag auch die Themen BIM und KI schon mit angedacht sind. So sei es beispielsweise erstrebenswert, dass direkt BIM-Modelle zum Antrag digital eingereicht werden können und dank KI sogar gewisse Prüfabfragen voll- oder auch halbautomatisiert erfolgen. 

Zum Online-Zugangsgesetz und BIM hat Sirko Scheffler, der Geschäftsführer der brain-scc GmbH, auch in unserem neuen Video (3 Minuten Länge) Auskunft gegeben. Klicken Sie rein!


18.10.2019