Bundestag beschließt Antrag auf Digitalisierung des Planens und Bauens


Die Digitalisierung der Baubranche war Schwerpunkt der 149. Sitzung des Deutschen Bundestags Anfang März in Berlin. Im Zuge dessen wurde mitunter der Antrag der Koalitionsfraktionen mit dem Titel „Digitalisierung des Planens und Bauens“ beschlossen.

Im Herbst letzten Jahres sind der Antrag von CDU/CSU sowie SPD mit dem Titel „Digitalisierung des Planens und Bauens“ und der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Smart Building – Ein Update für den Wohnungsbau“ zur Mitberatung beim Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen eingegangen. Unter Einbezug von Sachverständigen aus Wissenschaft und Bauwirtschaft wurden die Anträge am 15. Januar 2020 in einer öffentlichen Anhörung beraten. Nach einer Debatte des Deutschen Bundestags über die Anträge am 5. März 2020, stimmte der Bundestag abschließend für den Antrag der Koalitionsfraktionen und gegen den der FDP. Zusätzlich ging erstmals ein neuer Antrag der FDP mit dem Titel „Staatliche Großprojekte auf einer Blockchain transparent machen“ zur Diskussion ein und wurde an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen zur Beratung überwiesen.

Dabei beinhaltet der nun beschlossene Antrag der Koalitionsfraktionen zentrale Forderungen an die Bundesregierung, das digitale Potential des Bauwesens weiterhin zu fördern. Ein wesentlicher Punkt ist mitunter die Forderung nach einer dauerhaften Gewährleistung des nationalen BIM-Kompetenzzentrums, so dass die Produkte (z.B. BIM-Portal) und Dienstleistungen (z.B. Entwicklung von Standards) auch nach Abschluss der Projektphase nachhaltig genutzt werden können.

Ferner geht mit dem Antrag die Forderung einher, verstärkt BIM-Pilotprojekte in die Praxis umzusetzen. In diesem Kontext wird auch eine potentielle BIM-Strategie im Bundeshochbau erwähnt, die als Grundlage für eine BIM-Pflicht für Bauvorhaben mit einem Auftragsvolumen ab 5 Mio. Euro dienen könnte. Zudem solle geprüft werden, ob zum weiteren Ausbau öffentlicher Mitarbeiterwohnungen eine gemeinsame Anwendung von BIM und der seriellen sowie modularen Bauweise als geeignet erscheint.

Vor dem Hintergrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen kleiner und mittlerer Unternehmen in der Baubranche und der bestehenden Engpässe in der Besetzung von Normungsgremien, wird mehr Engagement der Bundesregierung im Bereich der Normung gefordert. Eine Normungsstrategie des Bundes könne dann insbesondere durch die Identifikation von Normungsgremien und die internationale Entsendung von Fachpersonal durch Vertreter des öffentlichen Bauwesens unterstützend wirken.

Mit Blick auf den digitalen Transformationsprozess der Wertschöpfungskette Bau soll zudem eine intensivere, ressortübergreifende Abstimmung auf Bundesebene erfolgen. Konsequent und zielgerichtet soll auch die Digitalisierung von planungsrechtlichen und bauaufsichtlichen Verfahren auf Länder- und Kommunenebene vorangetrieben werden. Der Bund könne hier vor allem in der Umsetzung digitaler Baugenehmigungsverfahren und in der kostenlosen Bereitstellung des Standards XBau unterstützen. Ferner wird in dem Antrag darauf verwiesen, dass der Bund auch kommunalen Einrichtungen bei der Einführung des Standards XPlanung Hilfestellung leisten solle.

Inwiefern die Bundesregierung die im Antrag genannten Forderungen aufgreifen wird, bleibt abzusehen. Auf jeden Fall ist es ein erfreuliches Zeichen, dass die Bundestagsfraktionen zunehmend Initiative zeigen, um das Thema der Digitalisierung im Bauwesen voranzutreiben.

Weiterführende Informationen zur Bundestagsdebatte finden Sie hier.


16.03.2020