Bundesregierung will Aufschub von Baugenehmigungen durch Corona verhindern


Die Bundesregierung hat das Planungssicherstellungsgesetz auf den Weg gebracht. Es ermöglicht, dass im Zuge von Baugenehmigungsverfahren erforderliche öffentliche Anhörungen im Internet stattfinden.

Die Bundesregierung will verhindern, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren durch die Corona-Pandemie ins Stocken geraten, weil erforderliche Bürger-Anhörungen nicht mehr stattfinden können. Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) haben deshalb den Entwurf für ein Planungssicherstellungsgesetz erarbeitet. Dieser sieht vor, dass im die Zuge von Genehmigungsprozessen vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung von Bauvorhaben sowie die Einsicht in die entsprechenden Planzeichnungen bis 31. März 2021 auch im Internet erfolgen können. Im Netz sollen auch Bürger-Anhörungen stattfinden.

Aufgrund der Infektionsschutzmaßnahmen können Betroffene Pläne derzeit in vielen Rathäusern nicht einsehen. Auch Anhörungen in großer Runde sind nicht möglich.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des BMI und BMU in der letzten Aprilwoche angenommen. Die Koalitionsparteien sollen diesen nun in das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag einbringen.


04.05.2020