Prozesse am Bau datenschutzkonform digitalisieren


Verstöße gegen den Datenschutz können Planer, Architekten, Handwerker und Bauunternehmer teuer zu stehen kommen. Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen hilft ihnen mit einer Reihe von Veröffentlichungen solche Konflikte zu vermeiden.


Die Digitalisierung von Arbeits- und Planungsprozessen ist in der Bauwirtschaft ein großes Thema. Das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen unterstützt Sie dabei. In unserer Infothek haben wir für Sie Leitfäden und Handreichungen zu vielen Aspekten der Digitalisierung in der Bauwirtschaft aufgeführt. Wir stellen Ihnen in einer kleinen Artikelserie einzelne Publikationen detailliert vor.


Teil 6: Datenschutz am Bau

Egal, ob in der Lohnbuchhaltung oder bei einem mit Building Information Modeling (BIM) umgesetzten Projekt – wer Prozesse digitalisiert, verarbeitet fast zwangsläufig personenbezogene Daten. Oft handelt es sich dabei um besonders sensible und schützenswerte Informationen. Etwa wenn Arbeitgeber im Rahmen eines BIM-Projektes entstehende Login-Daten nutzen könnten, um die Leistung ihrer Mitarbeiter zu überwachen und zu beurteilen.

Damit Sie als Planer, Ingenieur, Architekt oder Bauunternehmer in solchen und ähnlichen Fällen nicht in Konflikt mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz geraten, hat das Mittelstand 4.0-Kompetenzzentrum Planen und Bauen in seiner Infothek eine breite Palette von Handreichungen, Checklisten und Fachtexten zum Datenschutz zusammengestellt.

Die Reihe „Handwerk im Zeichen der DSGVO“ richtet sich an kleinere Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. Sie informiert darüber, welche Daten überhaupt personenbezogen sind, wann deren Eigentümer einer Verarbeitung der Informationen zustimmen muss, und unter welchen Voraussetzungen Unternehmer diese zu Werbezwecken nutzen dürfen. Die Fachtexte erklären, wann kleine Betriebe einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen, wie sie ein Verarbeitungsverzeichnis anlegen und einen rechtssicheren Datenschutzhinweis auf ihrer Webseite erstellen. Teil 4 der Reihe bietet zahlreiche handfeste Ratschläge vom sparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten bis zur Sensibilisierung der eigenen Belegschaft für den Datenschutz.

Praktische Hilfe bei der Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses bietet auch der Leitfaden „Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“. Er enthält ein Muster-Verfahrensverzeichnis, das Unternehmer an ihre individuellen betrieblichen Bedürfnisse anpassen können.

Die Handreichung „Was bedeutet IT-Compliance?“  stellt in einer übersichtlichen Tabelle dar, welche Prozesse und Unternehmensbereiche Bauunternehemr, Planer und Architekten datenschutzkonform gestalten müssen, und hilft ihnen mit einer Checkliste, die Anforderungen umzusetzen.

Wie Architektur- und Planungsbüros, Handwerker und Bauunternehmer die Anforderungen des Datenschutzes erfüllen, wenn ihre Mitarbeiter für die Arbeit beim Kunden und auf der Baustelle Tablett-PCs und Smartphones nutzen, erklärt der Leitfaden “Mobile Endgeräte im Handwerksbetrieb”. Die Veröffentlichung erläutert im Detail, welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind, wenn Mitarbeiter ihr eigenes Smartphone für ihre dienstlichen Aufgaben nutzen, ein Gerät im Eigentum des Unternehmens ausschließlich für ihre Arbeit verwenden, oder von ihrem Arbeitgeber ein Handy oder Tablett gestellt bekommen, das sie sowohl für die Arbeit wie privat nutzen dürfen. Die Handreichung erklärt wie sich die Endgeräte in den jeweiligen Modellen rechtssicher in die IT-Infrastruktur des Unternehmens integrieren lassen und was Arbeitgeber mit einem eventuell vorhandenen Betriebsrat in einer Vereinbarung regeln müssen.


05.06.2020