Bauwirtschaft begrüßt Konjunkturprogramm der Bundesregierung


Einhellig loben die Verbände und Kammern der Bauindustrie die von der Bundesregierung am 3. Juni beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie.

„Das vom Koalititionsausschuss vorgelegte Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm ist ein gelungener Aufschlag“, lobt etwa der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel. Das Programm stärke die mittelständische Bauwirtschaft, heißt es auch beim Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). „Insbesondere die finanzielle Entlastung der Kommunen als den wichtigsten öffentlichen Auftraggebern ist für die Bauwirtschaft von großer Bedeutung“, hebt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa hervor. Der Bund will künftig gemeinsam mit den Ländern die Gewerbesteuerausfälle der Kommunen ausgleichen und ihnen die Unterkunftskosten der Empfänger von Grundsicherung teilweise ersetzen. Die Zahl der Leistungsempfänger ist durch die Krise deutlich gestiegen.

Der Bund Deutscher Baumeister (BDB)  freut sich auch über die Aufstockung des Programms zur energetischen Gebäudesanierung um eine Milliarde Euro sowie die Verschlankung und Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe. „Wir sind erleichtert, dass Klimaschutz und Energieeinsparungen Berücksichtigung gefunden haben“, stimmt die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann, zu. Zusammen mit den Erleichterungen im Vergaberecht könnten Städte und Gemeinden nun Planungen und Bauprojekte vorantreiben.

Der BDB sowie die Bundesingenieurkammer loben auch, dass die Frist für die Inspruchnahme von Unterstützungsleistungen für Freiberufler und Kleinunternehmen im Rahmen des Programms für Überbrückungshilfen bis zum 31. August 2020 verlängert werden soll. Beide fordern jedoch eine noch weitere Verlängerung der Antragsfrist bis Jahresende.

Der Beschluss der Koalition sieht vor, dass Unternehmer Hilfe beantragen können, wenn sie im April und Mai maximal 40 Prozent der Erlöse erzielten, die sie 2019 in den gleichen Monaten hatten. Außerdem müssen die Umsatzrückgänge zwischen Juni und August 2020 wenigstens zur Hälfte fortdauern. Diese Regelung berücksichtige nicht, dass Planerinnen und Planer Umsatzeinbußen erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung nachweisen können, da zwischen der Erbringung ihrer Leistung, ihrer Rechnungsstellung und dem Zahlungseingang viel Zeit vergeht, führt der BDB zur Begründung seiner Forderung nach einer weiteren Verlängerung der Antragsfrist aus.


05.06.2020