Verwaltung tut sich mit der Einführung digitaler Baurechnungen schwer


Die öffentliche Bauverwaltung stößt bei der Bearbeitung elektronischer Rechnungen nach dem Standard XRechnung auf erhebliche technische Schwierigkeiten.

Seit April müssen nicht mehr nur Bundesbehörden und -ministerien sondern auch Landesverwaltungen und Kommunen elektronische Rechnungen nach dem Standard XRechnung im oberschwelligen Vergabebereich entgegennehmen und bearbeiten. Bei Bauaufträgen liegt die Schwelle zum oberschwelligen Bereich 2020 bei 5,35 Millionen Euro.

Bei der Umsetzung der Vorgabe des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat stößt die Verwaltung jedoch auf erhebliche Schwierigkeiten. Das berichtet die Bayerische Staatszeitung. So kenne der auf der Europäischen Norm EN-16931 basierende Standard XRechnung einzelne im Bauwesen übliche Rechnungstypen nicht. Erst ab 1. Juli diesen Jahres werde er beispielsweise um Eingabefelder erweitert, in denen sich Rechnungen als Abschlagsrechnungen klassifizieren lassen.

Auch können Rechnungssteller aktuell keine Dokumente im XML- oder in CAD-Formaten an die Rechnung anhängen. In diesen Formaten erstellen sie jedoch meist die Unterlagen, mit denen sie ihre Forderungen begründen.

Auch für die Prüfung von elektronischen Rechnungen in dem neuen Standard haben viele Ämter noch keine Lösung, berichtet die Bayerische Staatszeitung. Bei der Rechnungsprüfung tauschen sie umfangreiche Dokumente oft mehrmals mit Architekten, Generalplanern oder Gutachtern aus. Liegen die Unterlagen in Papierform vor, vermerken die an dem Prozess Beteiligten ihre Kommentare direkt in den Dokumenten. Dies ist bei XRechnung jedoch technisch schwierig und rechtlich bedenklich. Denn Änderungen in einer digitalen Rechnung darf eigentlich nur deren Aussteller vornehmen.


28.06.2020