Bundesregierung plant Beschluss zur Änderung des Architektenleistungsgesetzes


Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat den Entwurf für eine Novelle des Architektenleistungsgesetzes vorgestellt. Er reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Die Kammern der Architekten und Ingenieure begrüßen den Entwurf grundsätzlich, sehen aber auch Bedarf zur Nachbesserung.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Juli 2019, dass die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) verankerten Höchst- und Mindestsätze für Honorare nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Um die Entscheidung des EuGH umsetzen zu können, muss Deutschland das Architektenleistungsgesetz (ArchLG) ändern. Dieses ist die rechtliche Grundlage mit der die HOAI erst für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Das Bundeswirtschaftsministerium hat deshalb gemeinsam mit dem Bundesbau- und -verkehrsministerium den Entwurf für eine Novelle des ArchLG erarbeitet. Diesen soll das Bundeskabinett im Juli beschließen.

Die Bundesarchitekten- sowie die Bundesingenieurkammer und der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, AHO, begrüßen, dass das ArchLG die HOAI nach dem Entwurf auch künftig als die Norm vorsieht, an der sich Preise für Bau- und Planungsleistungen orientieren müssen. Allerdings stellen die Kammern in einer gemeinsamen Stellungnahme Nachbesserungsbedarf fest.

So fehle eine Regelung nach der Honorare in einem angemessen Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen müssen. „Hierauf müssen insbesondere öffentliche Auftraggeber achten – auch um ihrer Signalwirkung gerecht zu werden“, stellen die Kammern in einer gemeinsamen Erklärung fest. Es gebe in der Vergabeverordnung zwar Vorschriften die ein angemessenes Preis-Leistungsverhältnis fordern. Allerdings gelten diese weder für Bauvorhaben im unterschwelligen Vergabebereich noch für private Bauherrn. Deshalb brauche es im ArchLG eine entsprechende Angemessenheitsregelung.

Der Bundestag soll das neue ArchLG nach der Sommerpause verabschieden. Bis Ende des Jahres soll der Gesetzgebungsprozess abgeschlossen sein – gleichzeitig mit der Novelle der HOAI.


06.07.2020