Leitfaden der BAK | BIM-Leitfaden


Unser Kooperationspartner, die Bundesarchitektenkammer (BAK) stellte bereits 2017 gemeinsam mit der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen und der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen den BIM-Leitfaden für Architekten mit folgenden Schwerpunkten vor: Leistungsbild, Vertrag, Vergütung.

Wie fügt sich das Building Information Modeling in das Leistungsbild der Architektinnen und Architekten ein? Welche Auswirkungen hat BIM auf die Gestaltung von Architektenverträgen und auf die Honorarberechnung? Der BIM-Leitfaden ergänzt frühere Publikationen der beteiligten Kammern und stellt in übersichtlicher Form das Leistungsbild Objektplanung dar.

„Eine Kernfrage, die in der Praxis immer wieder gestellt wird, lautet: Welche spezifisch bei BIM anfallenden Leistungen sind von Architekten zu erbringen, welche sind Aufgabe der Auftraggeber?“, erläuterte Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer, den Hintergrund der 90-seitigen Informationsschrift.

Der 90-seitige BIM-Leitfaden gibt detaillierte Anwendungshinweise. Die vorgeschlagenen Besonderen Leistungen nach HOAI werden Punkt für Punkt erläutert. Im Anhang werden auch die Themen Urheberrecht, Datenschutz und Berufshaftpflichtversicherung für BIM-Leistungen dargestellt.

Den BIM-Leitfaden finden Sie hier.


25.10.2019

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