Auf Grundlage des BIM-Stufenplans hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW sich bereits Ende 2017 dazu entschlossen, in der zweiten Phase des Stufenplans ein eigenes Pilotprojekt aufzulegen. Dafür wurde ein Pilotbereich gewählt, in dem erst wenige Erfahrungswerte mit BIM-Methoden vorlagen. Daraus entstanden ist das Projekt „A40 Erhaltungsentwurf Bundesgrenze bis Anschlussstelle Wachtendonk“. Ziel des Vorhabens war es, einen Autobahnabschnitt zu sanieren und neue Erkenntnisse über die Methode BIM zu erlangen.
- Projektname: A40 Erhaltungsentwurf – Grenze bis AS Wachtendonk
- Bauwerkstypen: 3 Ersatzneubauten von Autobahnbrücken
- Bauwerk B221 (1Feld)
- Bauwerk Anschlussstelle Straelen (1 Feld)
- Bauwerk Anschlussstelle Wachtendonk (1 Feld)
- BIM-Anwendungsfälle:
- AwF 1 – Bestandserfassung
- AwF 2 – Planungsvariantenuntersuchung
- AwF 4 – Bemessung und Nachweisführung
- AwF 5 – Koordination der Fachgewerke
- AwF 6 – Fortschrittskontrolle der Planung
- AwF 7 – Erstellung von Entwurfs-, Genehmigungs-bzw. Ausführungsplänen
- AwF 9 – Planungsfreigabe
- AwF 10 – Kostenschätzung, Kostenberechnung
- AwF 11 – Leistungsverzeichnis, Ausschreibung, Vergabe
- Art der Maßnahme: Grundhafte Sanierung der Strecke A 40 (ca. 11km)
- Vorhabenträger: Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßen.NRW
Besonderheiten – Schnittstellen Straße / Landespflege und Brücke:
- Koordinierung der unterschiedlichen Planungsanforderungen (Strecke mit Landespflege bzw. Strecke mit Brücke)
- Zusammenführung und Zusammenarbeit der unterschiedlichen Fachplanungen; Organistaion, Kommunikation und Schnittstellenkoordination
- Modellierung des Bauwerks und der Verkehrsanlage
Untersuchungsschwerpunkte:
- Einsatz der BIM-Methode über alle Phasen
- Optimierung der bestehenden Prozesse (Software, Workflows, Datenaustausch)
- Aktive Begleitung der relevanten Prozesse durch den AG (u.a. BIM-Manager beim AG)
Dokumente, die erstellt werden:
- funktionale AIA (parallele Entwicklung zur Entwurfsplanungund Brückenbau Standard)
- BAP als Muster (inhaltliche Vorgaben)
- Modellierungsrichtlinien