Der Mehrwert von BIM aus juristischer Sicht


Interview mit Dr. Matthias Frost, Rechtsanwalt, Mannheim, zu den Chancen, die BIM aus juristischer Sicht bietet. Durch BIM ergeben sich klare Vorteile, weil Informationen zum Bauwerk vollständiger und zuverlässiger abrufbar sind - der Wert dieser verlässlichen Datenlage wird vom Markt honoriert.

Kann BIM aus juristischer Sicht einen echten Mehrwert generieren?

Absolut - BIM bietet aus juristischer Sicht deutliche Vorteile, weil viele Informationen zum Bauwerk von Anfang an in geordneter Weise dokumentiert und nachvollziehbarer sind. Letztlich kann der Verkäufer eines Objektes zu vielen Eigenschaften und Details des Bauwerks viel entspannter Garantien abgeben, weil er eben aus dem BIM heraus gesicherter Informationen abrufen kann. Dies erhöht in der Regel die Bewertungssicherheit und stellt letztlich auch einen Kaufpreisfaktor dar. Dies ist nur ein Beispiel, aber ein für Investoren sehr relevantes Beispiel, wie BIM echte Mehrwerte generieren kann und mögliche Mehrkosten etwa aus der Planungsphase sehr schnell kompensiert werden können. Nicht zuletzt muss man immer auch beachten, dass ein größeres Bauwerk während seines Lebenszyklus oft durch mehrere Hände geht - sehr schnell gehen da relevante Informationen verloren und nicht selten beginnen dann juristische Auseinandersetzungen um Mängelhaftung, richtige oder falsche Bewertungen von tausenden Einzelpositionen. Ist das digitale Modell gut gepflegt worden und die Datenqualität hoch, stellt dies einen echten Mehrwert bei späteren Veräußerungsvorgängen dar.

Was ist aus Ihrer Sicht erforderlich, damit BIM von Bauherren und Investoren akzeptiert wird?

Wichtig ist, dass sich die Projektpartner von Anfang an darauf einigen, welche Ziele mit BIM erreicht werden sollen - es ist ja bei weitem nicht nur ein Werkzeug für die verschiedenen Planungsbereiche, sondern deutlich mächtiger. Auf diese Ziele müssen dann alle beteiligten Partner eingeschworen werden und das muss auch vertragsrechtlich festgehalten werden. Bauherren und Investoren benötigen dafür die Hilfe von BIM-Experten und müssen etwas nachvollziehbar vermittelt bekommen, welche Mehrwerte entstehen. Beispielsweise, dass das Nachtragsrisiko sinkt, wenn BIM genutzt wird, um mehr Planungssicherheit zu generieren. Auch werden Forward-Deals wesentlich interessanter. In solchen Fällen sind Investoren dann auch bereit, mehr Geld für BIM in die Hand zu nehmen, weil sie erkennen, dass diese Mehraufwendungen echte Vorteile bringen.

Welche Herausforderungen sehen Sie aus juristischer Sicht?

Die technisch ermöglichte Zusammenarbeit muss vertraglich klar geregelt werden. Die Verantwortlichkeiten der Beteiligten müssen sich in den Verträgen wiederfinden. Sobald eine persönliche, geistige Schöpfung der Urheber vorliegt, muss auch das Urheberrecht geregelt werden. Gerade weil hier mehrere Beteiligte zusammenarbeiten ist nicht so leicht zu beantworten, wem letztendlich das Datenmodell „gehört“, denn letztlich entstehen eine Reihe von Datenmodellen. Diese Daten müssen zudem über einen sehr langen Zeitraum gepflegt und aufbereitet werden, auch dieses wird juristische Fragen aufwerfen, die wir besser früher als später angehen. Auch ergeben sich neue haftungsrechtliche Fragestellungen - was ist, wenn in dem Datenmodell, an dem ja definitionsgemäß viele mitarbeiten, ein Fehler entsteht - wer ist für diesen in welchem Umfang verantwortlich? Das wird man aber lösen können. Als weniger problematisch sehe ich die oft aufkommenden Fragen nach der HOAI an. Mitunter wird behauptet, die HOAI sei nicht BIM-fähig, aber das ist so nicht richtig. BIM ist in der aktuellen HOAI sogar vorgesehen, aber noch lange nicht komplett abgebildet. Man muss die HOAI auch richtig verstehen: es geht um eine Honorarordnung, die aber nicht vorgibt, wie geplant oder gebaut wird, sondern nur, wie vergütet wird. BIM-Sonderleistungen müssen einfach mit einem Preisschild versehen werden und dann redet man darüber, so einfach ist es.

 


23.05.2018