Leitfaden | Das Handwerk im Zeichen der DSGVO (Teil 3)


Das Handwerk im Zeichen der DSGVO - Teil 3: Wie gehe ich vor? Auch wenn es heißt „Schuster bleib‘ bei deinen Leisten“, um Datenschutz, Datensicherheit und damit um die DSGVO kommt auch der Handwerksbetrieb nicht herum. Denn sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, fallen selbst kleine Unternehmen in den Anwendungsbereich der DSGVO.

Was ist zu tun? Zunächst gehen Sie davon aus, auch als Handwerker personenbezogene Daten zu verarbeiten. Einschlägige Daten werden die der Kunden sein, also Name, Anschrift, Telefonnummer. Weiterhin die Daten der Mitarbeiter, dazu zählen u.a. zusätzlich Staatsangehörigkeit, Familienstand und Steuerdaten. Je nach Unternehmensgröße und Kundenstamm kann die Zahl hoch oder niedrig sein. In der Regel handelt es sich um risikoarme Daten, für die eine Datenschutzfolgeabschätzung nicht nötig ist.

Was ist konkret zu tun?

Legen Sie zunächst ein Verzeichnis Ihrer Verarbeitungstätigkeiten an, das heißt, Sie dokumentieren alle Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wie werden zu welchem Zweck Daten erhoben und auf welcher rechtlichen Grundlage? Dazu dürfen Sie auf Vordrucke zurückgreifen, die beispielsweise der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), einige Industrie- und Handelskammern sowie die Landesdatenschutzbehörden online zur Verfügung stellen.

Wenn Sie ermittelt haben, welche Kundendaten Sie erheben, müssen Sie Ihre Kunden darüber informieren, welche Daten erhoben werden und zu welchem Zweck. Ein entsprechendes Muster dazu halten ebenfalls die zuvor genannten Stellen bereit. Diese Erklärung muss den Betroffenen bei Datenerhebung zugänglich gemacht werden, z.B. in der Auftragsbestätigung, jedoch nicht in Ihren AGB.

Hinweis auf Website

Verfügen Sie als Handwerksbetrieb über eine Internetseite? Dann muss dort ein korrekter Datenschutzhinweis zu finden sein, am besten ohne langes Suchen, z.B. neben dem Impressum im Footer.

Die Datenschutzerklärung auf der Internetseite sollte darüber informieren, ob und in welchem Umfang personenbezogene Daten auf der Seite erhoben werden, sei es über ein Kontaktformular, einen Newsletter oder durch Analyse-Tools. Auch für den Datenschutzhinweis können Sie auf Muster zurückgreifen, die Sie für Ihren Betrieb entsprechend anpassen.


03.04.2020

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