Covid19 – Abfrage über Impfstatus oder Testnachweis der Mitarbeiter


Zu Zeiten der Corona-Pandemie sind wir alle dazu angehalten, Vorsicht walten zu lassen, um uns selbst und unsere Mitmenschen zu schützen. Dazu gehört das private Umfeld ebenso wie das berufliche. Doch die Umsetzung der Vorschriften am Arbeitsplatz ist für Unternehmer meistens mit einem enormen Verwaltungsaufwand und damit hohen Zusatzkosten verbunden. Die tägliche Abfrage und Dokumentation des Impfstatus und der Testnachweise ist eine davon. Hierfür gibt es jetzt allerdings eine zeitsparende Lösung!

Michael Hoen vom eBusiness KompetenZentrum hat einen Demonstrator entwickelt, der zeigt, wie der Verwaltungsaufwand für die tägliche Abfrage und Dokumentation über den Impfstatus oder den täglichen Testnachweis, auf ein Minimum reduziert werden kann.

Natürlich hat man sich hierbei auch mit der rechtlichen Lage beschäftigt. Frau Prof. Dr. Dagmar Gesmann-Nuissl von der TU Chemnitz gab zusammenfassend folgende Antwort:

„Der Impfstatus stellt ein besonderes personenbezogenes Datum im Sinne des Art. 9 Abs. 1 DSGVO dar, ein sog. Gesundheitsdatum. Möchte nun ein Arbeitgeber diesen Status bei seinen Arbeitnehmern erfragen, ist bereits dieses Nachfragen eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 2 DSGVO und bedarf somit einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. „

Hier können Sie die 3G-Statusabfrage selbst testen.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um ein Beispiel handelt. Es kann daher bei Gesetzes- oder Verordnungsänderungen keine Haftung übernommen werden.


10.01.2022